Datenschutz und Schadensersatzklagen

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Insbesondere nach “Datenpannen”, die zumeist  eine Offenlegung von einer großen Anzahl von personenbezogenen Daten zu Folge hat, fragen sich viele Unternehmen und Organisationen, wie Sie mit solch einer potentiellen Gefahr umgehen sollen. Alleine der große Aufschrei in der Presse erregt ein großes Aufsehen zu Lasten Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation.

Zumeist ist neben dem Vermögensschaden auch ein immaterieller Schaden entstanden, der regelmäßig nach Art. 82 EU-DSGVO im Wege der Klage geltend gemacht wird. Nun ist der Schritt da, sich schnellstmöglich anwaltliche Hilfe zu holen. Das muss nicht so laufen. Vermeiden Sie bereits vorab solche Fehler mit gravierenden Folgen und Kosten und bereiten Sie sich vorbeugend mit uns, der WKOS® Unternehmensberatung vor.

Haben Sie Fragen?

Dann vereinbaren Sie doch einen Termin mit uns. Bequem über unsere E-Mail: beratung@wkos.de oder buchen Sie einen unverbindlichen erstes Kennenlernen über unser

Beratungsportal. Wir bieten auch für Sie und Ihr Personal auch qualifizierte Fortbildungen an: “Vorbeugung ist alles!”

Beste Grüße

Ihre WKOS®

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