Die Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) feiert am 25.05.2021 ihren dritten Geburtstag. Wir gratulieren! Gratulieren Sie auch?
Drei Jahre alt und schon so viel Ärger mit der jungen Verordnung?
Tatsache ist, dass viele Vorgaben der EU-DSGVO bereits im nationalen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-Neu) geregelt waren. Sinn und Zweck der EU-DSGVO ist, wie allgemein bekannt, der Verbraucherschutz. Die Kehrseite ist, dass Unternehmen und Organisationen, aber auch exemplarisch der bevollmächtigte Schornsteinfeger oder das Fitnessstudio von nebenan oder aber auch die eingetragenen Vereine sich um die ordnungsgemäße Umsetzung Sorgen machen. Kein Problem, die WKOS® Unternehmensberatung unterstützt Sie bei der rechtskonformen Umsetzung der EU-DSGVO und des BDSG-Neu. Egal ob kleiner aber feiner Betrieb, ob großes feines Unternehmen oder andere Organisation.
Verschlafen Sie nicht die rechtskonforme Umsetzung! Wir helfen Ihnen dabei, sei es mit unseren Beratungsleistungen, der Übernahme als externer Datenschutzbeauftragter oder mit einer qualifizierten Schulung aus dem Hause WKOS®. ” Dann klappt es auch mit dem Datenschutz!”
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Sie erreichen uns unter beratung@wkos.de
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Unsere Seminare zum Themenschwerpunkt EU-DSGVO finden Sie hier: Seminare