WKOS® Audit — Ist Ihre Organisation datenschutzrechtlich vorbereitet und abgesichert?
Tenor des LG Bonn (9. Kammer), Urteil vom 11.11.2020 – 29 OWi 1/20:
Die Betroffene ist des Verstoßes gegen die Verpflichtung, durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten zu gewährleisten, schuldig. Die Betroffene wird deswegen zu einer Geldbuße von 900.000 Euro verurteilt. Die Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.
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Das Seminar ist ein Pflichtseminar i. S. d. § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. des § 46 Abs 6 BPersVG und der einschlägigen Landesgesetze.