Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts

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Kennen Sie diesen Leitsatz des Bundesarbeitsgerichts:

Sieht eine in einem Tarifvertrag enthaltene Öffnungsklausel vor, dass Änderungen einer ergänzenden Betriebsvereinbarung der Zustimmung beider Tarifvertragsparteien bedürfen, kann diese auch nachträglich erteilt werden. Eine solche Genehmigung wirkt auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Änderung zurück.

Bleiben Sie auf aktuellen Stand. Unser dreitägiges Grundlagenseminar zum Betriebsverfassungsrecht und zu Betriebsvereinbarungen hilft Ihnen die Zusammenhänge zu verstehen.

 

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