Die Unternehmensnachfolge ist ein zumeist sehr komplizierter und herausfordernder Prozess. Viele Stakeholder unterschätzen die mit einer Unternehmensnachfolge verbundenen Pflichten. Gemäß § 22 HGB ist das Unternehmen vererblich und fällt in den Nachlass. Demgegenüber ist die Firma nur mit dem Unternehmen vererblich. Was ist nun mit der Kaufmannseigenschaft? Wie soll ein einzelkaufmännisches Unternehmen erbrechtlich übertragen werden?
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